Overkämping - Gartenbau in Duisburg

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Friedhofsgärtnerei

Unsere Grabpflegeleistungen enthalten je nach Vertragsgestaltung:

  • Säubern des Grabes von Verschmutzungen
  • Gießen der Pflanzen
  • Pflegerückschnitt der Pflanzen
  • Düngung der Pflanzen
  • Abdecken der freien Grabfläche mit Pinienrinde oder Graberde
  • Abdecken der freien Grabfläche mit Pinienrinde oder Graberde

  • Jahreszeitliche wechselnde Bepflanzung mit
  • Frühjahrs-, Sommer- und Herbstblumen
  • Schmuck der Schalen/Beete mit Wintergrün und Gestecken
  • Schmuck des Grabes zu den Totengedenktagen oder persönlichen Gedenktagen mit Blumensträußen, Pflanzschalen, Gestecken, Kränzen, Kerzen

Die Neuanlage ist die erste grundlegende Arbeit nach einer Beisetzung, hierbei werden je nach Grabart (Wahlgrab, Reihengrab, Urnengrab) der meist verwelkte Trauerschmuck entfernt, die Grabfläche planiert und eingemessen, Kantensteine für die Grabeinfassung gesetzt oder ein Grabhügel aufgesetzt. Nach dieser Erstanlage erfolgt die Gestaltung des Grabes mit Pflanzen. Hierbei steht der Kundenwunsch im Mittelpunkt. In der Beratung greifen wir Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen auf und entwickeln gemeinsam mit Ihnen unter Berücksichtigung der Boden-, Licht- und Klimabedingungen und des von Ihnen ausgewählten Grabmales einen Plan für die Grabgestaltung.

Neben Blumen und Pflanzen können auch andere Materialien wie große Wurzeln, Steine etc. in die Gestaltung eingearbeitet werden. So können neben der konventionellen Grabgestaltung auch kleine individuelle und persönlich gestaltete „Gärten des Erinnerns“ entstehen.

Dauergrabpflege ist ein Angebot für die langjährige Betreuung eines Grabes durch den Friedhofsgärtner. Über die Dauergrabpflege kann zudem auch als Vorsorge die spätere Grabpflege Ihres eigenen Grabes abgesichert werden.

Die Pflegekosten richten sich nach der Laufzeit des Vertrages und dem von Ihnen gewünschten Leistungsumfang. Sie werden bei Vertragsabschluss in einer Summe an die Rheinische Treuhandstelle für Dauergrabpflege Köln GmbH bezahlt und treuhänderisch sicher angelegt. Nachzahlungen sind somit ausgeschlossen. Die Treuhandstelle bezahlt jährlich den Friedhofsgärtner und kontrolliert turnusmäßig die erbrachten Leistungen.

Für eine entsprechende Beratung wenden Sie sich an uns.

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Zum Lith 184-188
47055 / Duisburg